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Titel

Durchführung von Abwasserentsorgung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Erfurt Stadtkämmerei
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Ausführungsort

DE-99084 Erfurt

Frist

03.07.2015

Beschreibung

1) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon-Nr. 0361 655-1286

Fax-Nr. 0361 655-1289

E-Mail: verdingungsstelle(at)erfurt.de

2) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabe-Nr. ÖAB 419 / 2015-66

3) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen

4) Ort und Art der Leistung Erfurt Peterbornsiedlung "Kanal Am Peterborn 3. BA / Pfortenweg (3.1)"

5) Umfang der Leistung LT 2 - Abwasserentsorgung: 185 m Schmutzwasserkanal DN 200 Stz; 7 St Schmutzwasser-Fertigteilschächte DN 1000 8 St Schmutzwasser-Hausanschlüsse DN 150 Stz; 45 m Regenwasserkanal DN 400 Stz 130 m Regenwasserkanal DN 300 Stz; 7 St Regenwasser-Fertigteilschächte DN 1000 8 St Regenwasser-Hausanschlüsse DN 150 Stz; 10 m Grabendurchlass DN 500 Sb LT 3 - Wasserversorgung (Tiefbau): 190 m Rohrgraben; 9 St Hausanschlüsse umbinden/verlängern LT 4 - Elektroversorgung (Tiefbau): 105 m NS-Kabelgraben; 4 St NS-Hausanschlüsse

6) Aufteilung in Lose Nein.

7) Ausführungsfrist-, zeitraum 21.09.2015 - 31.12.2015

8) Nebenangebote sind zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.

9) Anforderung der Vergabeunterlagen Nachfolgend genannte Kontaktstelle: Name Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH Erfurt Bearbeiter Herr Oberthür Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Schillerstraße 45, 99096 Erfurt Telefon-Nr. 0361 34799-20 Fax-Nr. 0361 34799-90 E-Mail: post(at)stp-erfurt.de Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.

10) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe des Entgeltes 57,00 EUR inkl. Postversand und Datenträger Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Straßen- und Tiefbauprojekt GmbH Erfurt Konto-Nr. 130 1498 BLZ 8207 0000 IBAN DE05 8207 0000 0130 1498 00 BIC DEUTDE8EXXXX Geldinstitut Deutsche Bank Erfurt Verwendungszweck (Kassenzeichen) Erfurt, Peterbornsiedlung 3. BA Anforderung möglichst bis 03.07.2015 Versand laufend

Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 9) genannten Stelle angefordert wurden und

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

12) Angebotseröffnung am 15.07.2015 um 10.00 Uhr Ort Vergabestelle, siehe Pkt. 1) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.

13) Nachweise zur Eignung mit dem Angebot Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist anzugeben.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorzulegen: a) b) c) d) e) f) g) h) i)

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

-Für die Arbeiten sind die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppen AK 2, D und I zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise für die geforderten Beurteilungsgruppen sind mit dem Angebot vorzulegen.

-Für die Arbeiten im Bereich Kampfmittelräumdienst ist als Nachweis die Erlaubnis nach § 7 SprengstoffG sowie der Befähigungsschein nach § 20 SprengstoffG vorzulegen. K Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.

14) Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Niedrigster Preis

15) Zuschlagsfrist 04.09.2015

16) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon-Nr. 0361 3773-7254 Fax-Nr. 0361 3773-9354 E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de

17) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.

(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354,E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de.

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12908 vom 22.06.2015