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Titel

Abbruch der bestehenden Rundsporthalle

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Stadt Landau in der Pfalz
Marktstr. 50
76829 Landau

Ausführungsort

DE-76829 Ranschbach

Frist

08.10.2015

TED Nr.

321654-2015

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Stadt Landau in der Pfalz

Marktstraße 50

76829 Landau in der Pfalz

Fax: +49 634113881609

E-Mail: zentrale-vergabestelle(at)landau.de

Internet: www.landau.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Architektenleistungen für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle im Sportzentrum West (Jahnsportplatz) in Landau in der Pfalz.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landau in der Pfalz. NUTS-Code DEB33

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Im Sportzentrum West der Stadt Landau in der Pfalz ist der Abbruch der bestehenden Rundsporthalle erforderlich. Auf der gegenüberliegenden Fläche des Jahnsportplatzes soll eine Dreifeld-Sporthalle neu errichtet werden. Zur Optimierung des Baufeldes für die neu zu errichtende Dreifeld-Sporthalle ist außerdem vorgesehen, das bestehende Fußballfeld um 90 Grad zu drehen. Der Abbruch der Rundsporthalle, der Umbau des Fußballfeldes sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sondern lediglich die Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI für den Neubau der hier beschriebenen Dreifeld-Sporthalle. Das umzusetzende Raumprogramm für den Neubau der Dreifeld-Sporthalle ergibt sich im Wesentlichen aus der DIN 18032-1 „Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“ mit der Mindestgröße für Hallennutzfläche und -höhe von 27m x 45m x 7m. Die Anzahl und Größe der Nebenräume (z. B. Umkleide-, Duschräume, Foyer, Geräteräume, Besucher-WCs richtet sich ebenfalls nach dem Mindestraumprogramm der DIN 18032-1 und der Verwaltungsvorschrift (VV)-Sportanlagen-Förderung. Die neue Dreifeld-Sporthalle wird als reine Sporthalle – ohne Mehrzwecknutzung – errichtet. Hierbei steht der Schulsport im Vordergrund. Außerhalb der Schulsportzeiten wird die Dreifeld-Sporthalle auch dem Vereinssport zur Verfügung gestellt. Das Hallen-Spielfeld in Turniergröße von 27 x 45 m soll mit zwei Trennvorhängen in drei gleich große Einzelspielfelder unterteilt werden. Der Sportboden wird flächenelastisch ausgeführt. Linierung, Bodenhülsen und Sportgeräte sind zunächst für folgenden Sportarten vorgesehen: Handball, Basketball, Volleyball, Fußball, Badminton und Geräteturnen. Darüber hinaus werden, entsprechend den Lehrplänen erforderliche Sportgeräte wie Schaukelringe, Klettertaue, Kletter- und Sprossenwände sowie sämtliche erforderlichen mobile Sportgeräte beschafft oder aus dem Bestand eingesetzt. Ferner soll die Möglichkeit zum Aufbau einer mobilen Tribünenanlage geprüft werden. Der Auftraggeber legt Wert auf eine kostenoptimierte Planung in Form eines reinen Funktionsbaus. Die Kostenvorgabe des Auftraggebers für das Projekt liegt als definierte Kostenobergrenze für die Kostengruppen (KG) 200 bis 700 bei rd. 4.000.000 EUR brutto. Der Auftragnehmer wird die vorgegebene Kostenobergrenze des Auftraggebers einzuhalten haben. Dies wird in die vertragliche Regelung aufgenommen. Der Auftraggeber stellt sich den zeitlichen Ablauf der Planungs- und Baumaßnahme in der Form vor, dass bis Ende Februar 2016 die Leistungsphase 3 mit einer Kostenberechnung in der 3. Ebene vorliegt. Die Auftragsvergabe ist im Dezember 2015 vorgesehen. In Bezug auf die technische Ausstattung des Gebäudes hat der Auftraggeber die folgenden Vorstellungen: Einrichtung einer hybriden Belüftung (im Sommer Fensterlüftung, im Winter Lüftungsanlage), Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz des Sportzentrums-West, Deckenstrahlheizung für die Halle, Warmwasserversorgung über Solarthermie. Das Dach der zu planenden Sporthalle ist für die Nutzung einer Photovoltaikanlage auszulegen. Die Fachplanung der Technischen Ausstattung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1., Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Es wird daraufhin gewiesen, dass der Auftraggeber Teilleistungen aus Leistungsphase 1 bereits selbst erbracht hat (z. B. Veranlassung einer Baugrunduntersuchung, der Kampfmittelsondierung und eines Schallschutzgutachtens) bzw. Teilleistungen aus Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) selbst erbringen wird. Der Auftraggeber legt äußerst großen Wert auf eine intensive Bauüberwachung und örtliche Präsenz an der Baustelle. Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.landau.de unter der Rubrik „Ausschreibungen“ den Bewerbungsbogen bereit; ferner – als weitere Informationen zum Projekt – das vorläufige Raumprogramm in Form der Angabe der Nutzflächen auf Basis der Mindestanforderungen der DIN 18032-1 sowie einen Lageplan des Projekts.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71200000, 71221000 Beschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros. Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10. stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber beauftragt in der Regel den Mindestsatz nach HOAI.

Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.

Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung.

Stufe 3: LP 5 Ausführungsplan, LP 6 Vorbereitung der Vergabe,

Stufe 4: LP 7 Mitwirkung Vergabe, LP 8 Objektüberwachung und LP 9 Objektbetreuung. Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.1).

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.11.2013 (GVBl. 2013, 469). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:

1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.

2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.

3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.

4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).

5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.

6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013.

7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.

8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1. und Ziffer 3. bis 7. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.

9. Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1. bis 7. geforderten Nachweise vorzulegen.

10. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 9. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4. vorgelegt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.

1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Objektplanungen bei Gebäuden in den letzten drei Jahren (2012, 2013 und 2014). Es können maximal 5 Punkte (bei 5 % Wichtung = max. 25 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 400.000 EUR netto erforderlich. Bei Umsatz von weniger als 400 000 EUR netto werden 3 Punkte erteilt, bei Umsatz von weniger als 300 000 EUR netto wird 1 Punkt erteilt, bei Umsatz von weniger als 200 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt. Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften werden getrennte Angaben verlangt. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben addiert.

2. Werden die Angaben und Erklärungen unter der Ziffer 1. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4. vorgelegt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bewertung mit 0 Punkten.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant hat und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau einer Zwei- oder Dreifeld-Sporthalle als Schulsporthalle. Es werden nur solche Projekte gewertet, für die vom Bewerber ab 1.1.2009 die Objektplanung mit den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude, Grundleistungen) erbracht wurde. Mit LP 2 darf nicht vor dem 1.1.2009 begonnen worden sein und LP 8 muss bis dato abgeschlossen sein. LP 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme des Gebäudes als abgeschlossen. Bei einer fehlenden Mindestanforderung werden die Kriterien unter den Ziff. 1.1 und 1.2 nicht gewertet. Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 34 HOAI, Grundleistungen) und Leistungszeiträumen; Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes. Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktion KG 300 + Technische Anlagen KG 400); m

BGF; erzielte (per Kostenfeststellung) Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) pro m

BGF. Mitverarbeitete technische Ausstattungsmerkmale. Verantwortlicher projektleitender Architekt im Büro (Name); verantwortlicher Objektüberwacher (Bauüberwacher) im Büro (Name).

1.1 Für die erzielten Bauwerkskosten, können für die per Kostenfeststellung erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) pro m

BGF 5 Punkte (bei 15 % Wichtung = 100 Punkte) erreicht werden, wenn die Bauwerkskosten nicht höher als 1 400 EUR brutto / m

BGF liegen. Wenn die per Kostenfeststellung erzielten Bauwerkskosten brutto (KG 300 + 400) höher als 1 400 EUR brutto / m

BGF liegen, werden 0 Punkte erteilt. Die Angabe zu EUR brutto / m

BGF muss aufgrund der Einzelangaben zu BGF und zu Bauwerkskosten-Gesamtangabe nachvollziehbar sein. Bei unschlüssigen und fehlenden Angaben, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.

1.2 Für die bei dem Projekt mitverarbeiteten technischen Ausstattungsmerkmale können maximal 5 Punkte (bei 15 % Wichtung = max. 50 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 5 Punkten müssen alle nachfolgend aufgelisteten technischen Ausstattungsmerkmale zutreffend sein: Bei Photovoltaikanlage wird 1,00 Punkt erteilt, bei hybrider Lüftung werden 1,50 Punkte erteilt, bei Deckenstrahlplatten werden 1,50 Punkte erteilt, bei Warmwasserversorgung über Solarthermie (im Sommerbetrieb) wird 1,00 Punkt erteilt. Die mitverarbeiteten technischen Ausstattungsmerkmale werden jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert. Für nicht beauftragte und geplante Ausstattungsmerkmale werden 0 Punkte erteilt.

2. Darstellung von weiteren ausgewählten Projekten, die der Bewerber geplant hat und dessen Bauausführung er überwacht hat: Neubau von Sporthallen (Ein-, Zwei- oder Dreifeld-Sporthallen oder sonstige Sporthallen). Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 34 HOAI, Grundleistungen) und Leistungszeiträumen; Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Gebäudes. Es können insgesamt maximal 5 Punkte (bei 20 % Wichtung = max. 100 Punkte) erreicht werden. Je Projekt wird 1 Punkt erteilt. Gewertet werden nur solche Projekte, die der Projektdefinition entsprechen (Ein-, Zwei- oder Dreifeld-Sporthallen oder sonstige Sporthallen, keine ausschließlichen Mehrzweckhallen) und für die vom Bewerber ab 1.1.2009 die Objektplanung mit den Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude, Grundleistungen) erbracht wurden. Mit LP 2 darf nicht vor dem 01.01.2009 begonnen worden sein und LP 8 muss bis dato abgeschlossen sein. LP 8 gilt mit dem Datum der Inbetriebnahme des Gebäudes als abgeschlossen. Bei einer fehlenden Mindestanforderung, werden 0 Punkte erteilt (je Projekt). Hinweis: Unter den Ziffern 1. und 2. müssen unterschiedliche Projekte angegeben werden.

3. Technische Leitung / Projektleitung Angaben zu Name, Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter.

3.1 Für die Berufserfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung können maximal 5 Punkte (bei 7 % Wichtung = max. 35 Punkte) erreicht werden: Bei einer Berufserfahrung von = 12 Jahren werden 5 Punkte erteilt; bei einer Berufserfahrung von < 12 Jahren werden 3 Punkte erteilt; bei einer Berufserfahrung von < 8 Jahren werden 0 Punkte erteilt. Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der im Bewerbungsbogen angegebenen Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsleistungen. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.

3.2 Für die Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten als Projektleiter gemessen an der ausgeübten Projektleitung bei dem unter der Ziffer 1. benannten Referenzprojekt können 5 Punkte (bei 8 % Wichtung = max. 40 Punkte) erreicht werden. Wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für das unter der Ziffer 1. benannte Referenzprojekt die verantwortliche Projektleitung ausgeübt hat, werden 5 Punkte erteilt.

4. Technische Leitung / Objektüberwachung (Bauüberwachung) Angaben zu Name, Qualifikation, Berufs- und Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Objektüberwachers (Bauüberwachers). Zum Nachweis der Berufs- und Projekterfahrung des vorgesehenen verantwortlichen Architekten oder Bauingenieurs als Objektüberwacher (Bauüberwacher) ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Architektur oder Bauingenieurwesen vorzulegen. Für die Berufs- und Projekterfahrung des vorgesehenen Objektüberwachers (Bauüberwachers) mit Objekten mit mindestens 2,0 Mio. EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300+400) können maximal 5 Punkte (bei 25 % Wichtung = 125 Punkte) erreicht werden. Hierzu ist eine Auflistung von Referenzprojekten (Mindestgröße 2,0 Mio. EUR brutto Bauwerkskosten) vorzulegen, bei denen der vorgesehene Objektüberwacher (Bauüberwacher) ab dem 01.01.2010 aus dem Leistungsbild Objektplanung für Gebäude die LP 8, Objektüberwachung (Bauüberwachung) gemäß § 34 HOAI i. V. mit Anlage 10.1, vollständig erbracht hat. Zu den Referenzprojekten sind die folgenden Angaben zu machen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Beginn (Datum) der Objektüberwachung (Bauüberwachung), Tag (Datum) der Inbetriebnahme des Projekts. Bauwerkskosten (KG 300 + 400) EUR brutto. Je Referenzprojekt wird 1 Punkt erteilt, sofern die Bauwerkskosten des Projekts mindestens 2,0 Mio. EUR brutto betragen, die Objektüberwachung (Bauüberwachung) ab 01.01.2010 begonnen wurde und bis dato abgeschlossen ist. Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) gilt mit dem Tag der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Bei einer fehlenden Mindestanforderung oder bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.

5. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Architekten/Bauingenieure, die als Führungskräfte eingesetzt werden (Inhaber, Partner, Mitarbeiter), im Bewerberbüro in den letzten drei Jahren (2012, 2013, 2014). Es können maximal 5 Punkte (bei 5 % Wichtung = max. 25 Punkte) erreicht werden: Bei mindestens 4 Architekten/Bauingenieure werden 5 Punkte erteilt, bei 3 Architekten/Bauingenieure werden 3 Punkte erteilt, bei 2 Architekten/Bauingenieure wird 1 Punkt erteilt, bei 1 Architekt werden 0 Punkte erteilt.

6. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben 1. bis 5.:

6.1 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte (zu Ziff. 1. und Ziff. 2.) und die Darstellung der Technischen Leitung (Ziff. 3 und 4.) aus den beteiligten Büros insgesamt nachwiesen werden. Bei der Angabe zu der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Architekten (zu Ziff. 5.) gilt, dass für den Eignungsnachweis getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben der Mitglieder der Arbeits- / Bietergemeinschaft addiert.

6.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten zu den Ziffern 1. und 2. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (also insgesamt max. 6 Seiten DIN A4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.

6.3 Bei den vorzulegenden Referenzprojekten zu den Ziff. 1. und 2. muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.

6.4 Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziff. 1. bis 5. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4. vorgelegt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bewertung mit 0 Punkten.

6.5 Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber vom Auftraggeber geforderte Bescheinigungen und Nachweise für seine Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.

6.6 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten 4 bis 5 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.

6.7 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Büros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Büro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Büros.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 19 Abs. 1 VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Ope minimum number 4 Ope maximum number 4 Siehe III.2.1), III.2.2) und III.2.3).

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

1. Geplante Herangehensweise an das Projekt unter projektorganisatorischen Aspekten Gewichtung 30

2. Geplante Herangehensweise an das Projekt unter dem Aspekt der Terminkontrolle zur Sicherstellung der Terminvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase Gewichtung 25

3. Geplante Herangehensweise an das Projekt unter dem Aspekt der Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und in der Ausführungsphase Gewichtung 25

4. Honorarangebot Gewichtung 20

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF-Verfahren Dreifeld-Sporthalle – nicht öffnen!

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 08.10.2015 - 16:00

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Vergabeverfahren, zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) und zum Zuschlagsverfahren, sofern es sich nicht um bieterschützende Informationen handelt, werden fortlaufend auf der Homepage des Auslobers, siehe oben, geführt. Bewerber haben sich von sich aus fortlaufend darüber informiert zu halten. Für die individuelle Bieterkommunikation wie z. B. für die Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle die vom Bewerber angegebene Email-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache oder in Form einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.

2. Im Falle fehlender Unterlagen im Teilnahmeantrag erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder Email) des Architekturbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.

3. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und Email sind nicht zulässig.

4. Rückfragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb werden nur schriftlich per Email oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift/Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per Email oder Fax bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 1.10.2015 (12:00 Uhr) gestellt werden.

5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:

1. Stufe: Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten und unter Ziffer 6. konkretisierten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich in der 48. KW 2015 in Landau statt.

2. Stufe: Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht. Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.

6. Ergänzung zu den Zuschlagskriterien:

Zuschlagskriterium Nr. 1: Geplante Herangehensweise an das Projekt unter projektorganisatorischen Aspekten / Wichtung 30 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung der geplanten Herangehensweise an das Projekt unter den Aspekten der Projektorganisation sowie der Maßnahmen und Methoden zur Optimierung der Planung und insbesondere des Bauablaufs. Bewertet wird der Grad der Effektivität, der die geplante organisatorische Herangehensweise an das Projekt für die Projektumsetzung erwarten lässt. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für das konkrete Projekt vorgesehenen Projektleiter und / oder Objektüberwacher (Bauüberwacher) vorgetragen werden.

Zuschlagskriterium Nr. 2: Geplante Herangehensweise an das Projekt unter dem Aspekt der Terminkontrolle / Wichtung 25 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Terminkontrolle zur Sicherstellung der Terminvorgaben in der Planungsphase (hier: Entwurfsplanung bis Ende Februar 2016) und in der Ausführungsphase. Bewertet wird der Grad der Effektivität, der die geplanten Maßnahmen und Methoden zur Sicherstellung der Terminvorgaben für die Projektumsetzung erwarten lässt. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für das konkrete Projekt vorgesehenen Projektleiter und / oder Objektüberwacher (Bauüberwacher) vorgetragen werden.

Zuschlagskriterium Nr. 3: Geplante Herangehensweise an das Projekt unter dem Aspekt der Kostenkontrolle / Wichtung 25 % Es können maximal 6 Punkte erreicht werden. Erwartet wird die Darstellung von geplanten Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle zur Sicherstellung der Kostenvorgaben (hier: Kostenobergrenze in Höhe von rd. 4,0 Mio. EUR brutto) in der Planungs- und in der Ausführungsphase. Bewertet wird der Grad der Effektivität, der die geplanten Maßnahmen und Methoden zur Sicherstellung der Kostenvorgaben für die Projektumsetzung erwarten lässt. Der Auftraggeber erwartet, dass die Ausführungen durch den für das konkrete Projekt vorgesehenen Projektleiter und / oder Objektüberwacher (Bauüberwacher) vorgetragen werden.

Zuschlagskriterium Nr. 4: Honorarangebot. / Wichtung 20 %

4.1 Honorarangebot nach HOAI für die Objektplanung Gebäude: Es ist ein beziffertes Honorarangebot im Rahmen des Mindest- und des Höchstsatzes vorzulegen für: Grundleistungen für die Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. für die Leistungsphasen (LP) 1 Grundlagenermittlung (Hinweis: Teilleistung), LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung Vergabe (Hinweis: Teilleistung), LP 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LP 9 Objektbetreuung. Es ist gemäß Kostenermittlung des Auftraggebers von 2.500.000 EUR netto anrechenbaren Kosten und gemäß Anlage 10.2 Objektliste zur HOAI nach derzeitiger unverbindlicher Einschätzung des Auftraggebers von Honorarzone III auszugehen.

4.2 Honorarangebot für die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI zu den Leistungen Objektplanung Gebäude: Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar zu der Ziffer 4.1. In das Pauschalangebot ist eine 1-fache Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, die Übergabe von digitalen Daten von Plan-, Berechnungs- und sonstigen Unterlagen, Fahrtkilometer und Reisekosten einzurechnen. Der Auftraggeber stellt ein Baustellenbüro einschließlich Beheizung, Beleuchtung und Einrichtung (jedoch ohne Kommunikationsmittel. Fax- und Festnetzanschluss sowie WLAN sind nicht vorhanden). Es können zu den Honorarkriterien der Ziffern 4.1 und 4.2 insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Bewertung des Honorarangebots wird eine Wertungssumme aus den einzelnen zu den Ziffern 4.1 und 4.2 angebotenen Honorar- bzw. Angebotssummen gebildet. Zum Gesamthonorar für die Grundleistungen für die Objektplanung gemäß Ziffer 4.1 wird die sich aus dem angebotenen Faktor für die Nebenkosten aus Ziffer 4.2 ergebende Nebenkostenpauschale addiert. Die Summe der Grundleistungen und der Nebenkosten ergibt die Wertungssumme. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme erhält die höchste Punktzahl. Die anderen Wertungssummen erhalten eine um das Verhältnis der Differenz zur niedrigsten Wertungssumme reduzierte Punktzahl.

7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie- und Landesplanung Stiftsstraße 9 55116 Mainz Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp(at)mwkel.rlp.de Telefon: +49 6131162234 Fax: +49 6131162113

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vgl. Ziffer VI.4.1

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.09.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 13502 vom 14.09.2015